Sicherheit von Anfang an!
Bauvertrag nach den Richtlinien der VOB, keine Einzelverträge mit Subunternehmern !
- 5- Jahre Gewährleistung auf Alles nach BGB
- 30 - Jahre Gewährleistung auf die Standsicherheit (Architektenhaftung)
- Festpreisgarantie - keine unerwarteten Nachträge
- Gewährleistungsbürgschaft
- Bauausführung nach neuester Energieeinsparverordnung(EnEV)
- Zwischenabnahme und Bauendabnahme durch den Architekten
- Zahlung nach Baufortschritt (das Unternehmen geht immer in Vorleistung)
- Ausführung nach den Regeln der Baukunst in höchster Qualität
- Qualitätskontrolle durch permanente Bauüberwachung
- Durchführung des Blower-Door-Test
- Energiepass
- auf Wunsch Baucontrolling durch TÜV oder die Dekra